Google bekommt einen neuen Standort – Was bedeutet das für deine Datenschutzerklärung?

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Jede Veränderung, Entscheidung, Urteil und Erfahrung
die den Datenschutz betreffen,
lösen sofort ein Feuerwerk der Diskussionen,
Meinungen und Unsicherheiten aus.

Warum ist das so?

Datenschutz ist zwar kein neues Rechts-Fachgebiet, aber es ist kein “Recht” wie z.B. das Strafrecht oder Handelsrecht, mit dem die Mehrzahl der Menschen in irgendeiner Weise vertraut sind. Schon der Begriff “Datenschutz” wird oft mit dem Begriff “Datensicherheit” verwechselt.

Nun, so eine “Veränderung”, die Diskussionen und Debatten auslöst, haben wir jetzt. Seit 22. Jänner 2019 gibt es bei Google einige Veränderungen. Google hat die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung einer Revision unterzogen.

 

Das sind die Links dazu:

Nutzungsbedingungen = https://policies.google.com/terms/update
Datenschutzerklärung =https://policies.google.com/privacy/update 

Neben diesen Updates gab es auch eine Änderung der Adresse:
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Überforderung durch Unklarheit?

Die darauffolgenden Diskussionen gehen nun dahin: “Muss man jetzt die neuen Umstände in die eigene Datenschutzerklärung aufnehmen? Was ist zu tun?”

Wie so oft in Fragen des Datenschutzes sind Unternehmer nun mit Daten und Fragen konfrontiert, die von ihnen Entscheidungen verlangen, die sie eigentlich nicht treffen können.

Dieses Problem stellt sich für den Unternehmer, im Datenschutz, die ganze Zeit: “Was mache ich wenn? Wie mache ich “X” richtig?” Die Erfahrung hat gezeigt, dass wenn jemand mit einer Fülle von Entscheidungen konfrontiert wird, die er nicht treffen kann, seine Arbeitsleistung und Produktivität um mehr als 45 % vermindert wird. Wenn sich das anstaut, ist das Ergebnis Überwältigung und liegengebliebene Arbeitsrückstände.
Ist es Ihnen auch so ergangen, als Sie eine Aufgabe erledigen wollten und nicht wussten, was genau zu machen ist?

Braucht jedes Unternehmen eine eigene Lösung für seinen Datenschutz oder gibt es eine bessere Methode?

Ja, die meisten Aufgaben, die der Datenschutz stellt, sind für wahrscheinlich 85 % aller bestehenden Unternehmen gleich. Alle haben eine Buchhaltung, Kunden-, Personalverwaltung und Marketing. Und es müsste schon etwas sehr Besonderes sein, um nicht eine bekannte und erprobte Verarbeitung zu machen, für die es keine Standardlösung, die datenschutz-sicher ist, gibt.

Was hat die Adressänderung von Google mit Ihnen zu tun?

Nun zum praktischen Teil der Theorie!

Ich empfehle folgendes jetzt zu machen, weil es erstens zeigt, dass Sie am laufenden sind und sich um die Sache kümmern, und zweitens Ihre Verpflichtung zur Transparenz erfüllen. 

Nehmen Sie bitte folgende Texte in Ihre Datenschutzerklärung auf:

Google Analytics

Um das Angebot auf dieser Seite für den Besucher attraktiver zu gestalten, verwenden wir Google Analytics. Google Analytics ist ein Dienst zum Analysieren von Internetseiten der von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland zur Verfügung gestellt wird.

Die von Google Analytics über Sie gewonnenen Informationen werden auf Servern von Google in den USA (Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043. USA) verarbeitet. 

Nach der  DSGVO sind die USA ein Drittstaat mit unsicherem Datenschutzniveau.

Wenn Sie diese Verarbeitung nicht wollen, können Sie das durch Veränderungen in Ihren Browsereinstellungen vermeiden. Hier ist eine Liste von Links die Sie zu den jeweiligen Einstellungen Ihres Browsers bringen, wo Sie Ihre gewünschten Einstellungen vornehmen können.

Chrome™ von Google : http://support.google.com/chrome/bin/answer.py?hl=de&hlrm=en&answer=95647

Firefox™ https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-erlauben-und-ablehnen

Internet Explorer™: http://windows.microsoft.com/de-DE/windows-vista/Block-or-allow-cookies

Safari™: http://apple-safari.giga.de/tipps/cookies-in-safari-aktivieren-blockieren-loeschen-so-geht-s/ und https://support.apple.com/kb/PH21411?locale=de_DE

Opera™: http://help.opera.com/Windows/10.20/de/cookies.html

Wenn Sie auch YouTube in Ihrer Internetseite verwenden dann fügen Sie nun auch diese Information in Ihre Datenschutzerklärung ein:

YouTube

Diese Website nutzt YouTube-Funktionen. Diese Dienste werden von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland angeboten. Mit den Besuchern unserer Seite wird eine Verbindung mit Servern von YouTube ermöglicht. Die YouTube-Server übermitteln, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Im Falle Sie mit Ihrem YouTube-Konto angemeldet sind, hat YouTube die Möglichkeit, Ihr Benutzerverhalten direkt Ihrem persönlichen YouTube-Profil zuzuordnen. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie sich aus Ihrem YouTube-Konto ausloggen. Diese Daten werden in die USA übermittelt. USA gilt laut DSGVO als Drittstaat mit unsicherem Datenschutzniveau. Leider haben wir keine Kenntnis über die Verarbeitung und Dauer der Speicherung durch YouTube.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, da wir Ihnen einen ansprechenden und informativen Internetauftritt anbieten möchten.

Noch mehr Informationen zur Behandlung von Benutzerdaten durch YouTube finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

Ja, auch dieser Zusatz ist wichtig weil YouTube ein Dienst von Google ist.

Noch ein Hiweis zur Vollständigkeit

Vielleicht haben Sie es schon gemacht oder haben es sich vorgenommen, jetzt wäre es Zeit auch diese beiden Punkte abzuschließen:

  1. Verträge für die Auftragsverarbeitung für Google-Analytics, Google Tag-Manager und Google AdWords mit Google abschließen.
  2. Die Verwendung von Google-Analytics, Google Tag-Manager und Google AdWords in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.

Was hat es mit der Adressänderung von Google eigentlich überhaupt auf sich?

Im Zuge der Aktualität habe ich mich intensiver mit der Sache auseinandergesetzt, und dabei folgendes herausgefunden:

Darunter ist auch die Niederlassung in Irland, die ja schon seit einiger Zeit dort ist. Nun hat sich Google offensichtlich dazu entschlossen, von all seinen europäischen Niederlassungen, die Verwaltungsstelle in Dublin/Irland zur Hauptniederlassung zu erklären. Mit dieser “Erklärung”, und das kann ein Unternehmen sehr wohl selbst veranlassen, ist nun die federführende Datenschutzbehörde für Google in Irland. Für den Betroffenen ändert sich nichts.

Wenn sich jemand über die Datenverarbeitung von Google beschweren will, macht er das bei der zuständigen Behörde im eigenen Land. Diese lokale Behörde koordiniert dann mit der federführenden Behörde (in dem Fall in Irland) was genau unternommen wird, wobei die federführende Behörde nun entscheidet, wer in dieser speziellen Beschwerde entscheidet. Diese verwaltungstechnische Lösung wird als “One-Stop-Shop” bezeichnet und wird im Art. 56 der DSGVO geregelt.

Das ist es auch schon was man darüber wissen muss, und kann das Thema abhaken, und sich wieder dem Tagesgeschäft widmen.

Ja, genau darum geht es uns: „zurück zum Tagesgeschäft mit einem Kompetenzbeweis im Hintergrund“

Das erklärte  Ziel im Datenschutzkompass ist, dass wir den Unternehmern helfen den Datenschutz mit Standardlösungen umzusetzen. Denn wie schon gesagt: “Der Datenschutz ist für die Mehrzahl der Unternehmen gleich, und es braucht nicht für jedes Unternehmen oder für jede Verarbeitung, eine neue Auswahl und Entscheidung getroffen werden”.

Mit besten Grüssen Ihr Friedrich Howanietz 
zertifizierter Datenschutzexperte
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