Bedeutet die DSGVO das Ende der Fotografie?

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Was ist ein Foto, wo keine Leute drauf sind?

Aus gegebenen Anlass möchte ich nochmals das Thema Fotografieren und Datenschutz aufgreifen. In meinem Livestream zu dem Thema kam ich zu dem Schluss, dass es riskant sei, zu fotografieren wenn Leute auf dem Bild sind. Aber Gott sei Dank stimmt das nicht!

Ich war der Ansicht, dass das Kunsturhebergesetz hier keine Anwendung finden wird, weil es zur DSGVO niedriger zu bewerten sei. In vielen Fachrunden wurde diese Annahme vertreten und als gültig befunden. Alle die mit dem Fotografieren zu tun hatten, waren verunsichert und viele überlegten den Ausstieg aus diesem Beruf oder Hobby.

War vorher niemand so recht von der DSGVO begeistert, war das zusätzlich noch ein Dämpfer. Auch ich war darüber entsetzt, dass mit der DSGVO das Fotografieren plötzlich ein rechtlicher Eiertanz sein sollte. Das Problem ist, dass es für  dieses Recht (DSGVO) noch keine eindeutigen Entscheidungen gibt, das Recht neu ist und alles eher gefährlich eingestuft wird auch wenn es das gar nicht ist. Das ist das Sicherheitsprinzip – eher nein! Oder wie der Anwalt sagt: „Ja und Nein“ – „Das kommt darauf an!“.

Keine Gesichter auf den Fotos mehr zu sehen?

Entwarnung! Die DSGVO bedeutet nicht das Ende der Fotografie!

Endlich kann ich etwas liefern, dass nicht nach Drohung und Aufforderung klingt!

Ein aufmerksamer Beobachter meiner Beiträge hat mich nach meinem Livestream informiert, dass es vom deutschen Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eine klare Aussage gibt, wie die DSGVO und Fotografieren zusammen geht. 

Ich muss sagen, was für eine Erleichterung – endlich einmal eine klare verständliche Aussage die man auch nachvollziehen kann.

Ich habe mich oft gefragt was es bedeutet wenn davon die Rede ist, dass Datenschutz kein uneingeschränktes Recht ist und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gegen andere Grundrechte abzuwägen ist.

Sie kann aufatmen - sie darf weiter schöne Bilder schiessen

Gibt es Entwarnung für das öffentliche Fotografieren?

JA! Es gibt Entwarnung. Die DSGVO hebt das Kunsturhebergesetz nicht auf! In DSGVO Art 85/1 wird den einzelnen Staaten ermöglicht das Verhältnis von Meinungs- und Informationsfreiheit und Datenschutz, selbst zu regeln! Natürlich – jetzt macht es Sinn! Das Kunsturhebergesetz ist diese Regelung!

Und zusätzlich steht hier das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit über der DSGVO – ja natürlich, weil Datenschutz kein uneingeschränktes Recht ist und daher wird der Datenschutz natürlich gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit niedriger zu bewerten sein.

Ich muss den Ärger über die Bundesregierung, die untätig war, zurücknehmen! Es war gar nicht nötig, diesbezüglich eine Regelung zu treffen, weil die Regelung ja schon da ist. Und so wie es aussieht ist es redundant, Regelungen die schon gelten für die Nutzung von Öffnungsklauseln neu zu erstellen. Das löst eine große Unsicherheit. Denn viele Experten waren darüber im Zweifel, aber mit dieser Veröffentlichung rücken einige Sachverhalte in ein ganz anderes Licht.

"Bin ich froh, dass die DSGVO mein Fotografieren nicht verbietet!"

Bestehende Grundrechte und andere Rechte werden durch die DSGVO nicht obsolet!

Ich weiß nicht wie es euch geht, aber plötzlich fühlt sich die DSGVO anders an!

Den Text vom Ministerium findest Du unter diesen Link: Stellungnahme des Ministeriums zur Fotografie

Ich empfehle die Seite auszudrucken und in die Unternehmensunterlagen einzuordnen. Das Thema wird sicher noch oft und lange diskutiert werden aber das sollte doch zumindest die jetzt herrschende Unsicherheit und Frustration auflösen!

Ich bin der Ansicht, dass die Formulierung sogar als Transparenztext für Veröffentlichungen durchgehen kann. Aber das ist meine Meinung die Du bitte für Deine Zwecke noch fachlich bestätigen lässt!

Muss ich mich jetzt als Fotograf nicht an die DSGVO halten?

Trotz dieser positiven Meldungen ersuche ich den Sachverhalt nochmals selbst zu prüfen und meine Ausführungen und Interpretationen nicht eins zu eins zu übernehmen. Es lohnt auf jeden Fall die individuelle Auslegung für Dein Geschäft oder Hobby von einem Fachmann oder Deinem Fachgremium überprüfen zu lassen. Sicher ist sicher!

Noch ein Hinweis: Wenn Du von jemanden Fotos auf Basis der Rechtsgrundlage einer Einwilligung machst, dann vergiss nicht, dass Du bevor Du die Fotos machst (Fotos von einer Person machen ist eine Erhebung) Deinen Informationspflichten nachkommen musst. Du musst ausreichend informieren über: wer die Fotos „erhebt“, auf welcher Rechtsgrundlage, dass widerrufen werden kann, welchen Zweck, wie lange die Daten gespeichert werden und was sonst noch alles zutrifft. Vielleicht hat Dein Verband oder Deine Berufsvertretung eine passende Formulierung dann bist Du auch da save!

Ich hoffe, dass hat die Sache für Dich ein wenig entspannt und Du kannst in Zukunft weiter coole Builder machen ohne Dich umsehen zu müssen, ob Dich jemand dabei erwischt und anzeigt.

Beste Grüße und gutes Gelingen wünschen

Friedrich Howanietz und Stepahn Haak vom Datenschutzkompass

Farbenfroh Fotos machen statt Eintönigkeit trotz DSGVO
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